Jede Zustiftung gleich welcher Höhe vermehrt das Stiftungskapital und hilft nachhaltig, Arbeit und Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung zu unterstützen.
Bitte tragen Sie in das Übeweisungsformular als Verwendungszweck "Zustiftung für Stiftung Praunheimer Werkstätten" ein.
Oder überweisen Sie bitte Ihre Zustiftung auf eines der folgenden Konten:
Frankfurter Sparkasse
BLZ 500 502 01
Kto 290 190
Verwendungszweck: "Zustiftung für Stiftung Praunheimer Werkstätten"
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 370 205 00
Kto 704 370 1
Verwendungszweck: "Zustiftung für Stiftung Praunheimer Werkstätten"




